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AG Detmold: Händlereigenschaft bei der Internet-Auktion

JurPC: AG Detmold, Urteil vom 27.04.2004 (Az.: 7 C 117/04)


     "Gewährleistungsansprüche und eine Haftung aufgrund arglistiger Täuschung sind ausgeschlossen, wenn beim Verkauf in einer Internet-Auktion auf die Mangelhaftigkeit des verkauften Monitors ausdrücklich hingewiesen wird, angegeben wird, dass der Monitor für Bastler und Tüftler geeignet ist und der Startpreis der Auktion bei 1,- Euro liegt.


Auch derjenige, der regelmäßig über Internet-Auktionen Waren anbietet, handelt damit nicht zwangsläufig dauerhaft und planmäßig am Markt. Auch die Tatsache, dass AGB verwendet werden, macht alleine nicht hinreichend deutlich, dass es sich zumindest um eine nebenberufliche Tätigkeit der Teilnahme an Internetversteigerungen handelt."

KG Berlin: Sperrung eines eBay-Nutzerkontos

JurPC: Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.08.2005 (Az.: 13 U 4/05)


     "Aufgrund des berechtigten Interesses von eBay, Manipulationen des Marktgeschehens auf der Plattform zu verhindern, ist eine Regelung in AGB, die eine Befugnis zur Sperrung des Nutzerkontos einräumt, ohne weiteres angemessen im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB.


Eine Sperrung des Nutzerkontos aus wichtigem Grund ist dann zulässig, wenn mit der Anmeldung eines neuen Accounts (vorliegend durch die Ehefrau) eine bestehende Sperrung umgangen werden soll.


Die Löschung einer negativen eBay-Bewertung kann nicht alleine aufgrund der Behauptung begehrt werden, bei den negativen Bewertungen handele es sich um sog. Rachebewertungen. Der Nutzer kann vielmehr nur dann eine Löschung einer Bewertung verlangen, wenn er durch die Zustimmung des Bewertenden oder dessen rechtskräftige Verurteilung die Regelwidrigkeit der Bewertung nachgewiesen hat.


Es ist zweifelhaft, ob es mit § 307 Abs. 2 BGB vereinbar ist, dass eine Sperrung ohne vorherige Abmahnung erfolgen kann, da nach § 314 Abs. 2 BGB bei Dauerschuldverhältnissen die Kündigung grundsätzlich erst nach Ablauf einer angemessenen Frist oder vorheriger erfolgloser Abmahnung zulässig ist.


Es ist nicht offensichtlich, dass eBay auf dem Gebiet des Schmuckhandels eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 19 Abs. 3 GWB innehat."

Rezension zu OLG München: Heilmittelwerbegesetz und Internet-Inhalte

Michael Weller:


     Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 13.01.2005 (Az.: 6 U 2773/04)


Der Autor hält das besprochene Urteil des OLG München für ein Fehlurteil, da es auf einem unzutreffenden Ergebnis der Abwägung zwischen dem grundrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Selbstdarstellungsrecht des Werbenden und dem Schutzziel des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG beruhe.

AG Hamburg St. Georg: Keine Einwilligung für Erstanrufe zu Marktforschungszwecken erforderlich

heise online:

     "Trotz fehlender vorheriger Einwilligung dürfen Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen anrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az.: 918 C 413/03). Ein Erstanruf sei unter anderem nicht mit ungebetener E-Mail-Reklame oder SMS-Werbung zu vergleichen."

Humorvoller Gebrauch schließt Markenrechtsverletzung aus

sedo.de:

     "Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwendet, z. B. durch die Wiedergabe auf einer Postkarte, so kann die Unrechtmäßigkeit des Gebrauchs einer fremden Marke durch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit (Art. 5 III GG) ausgeschlossen sein. Dies kann ebenso für bekannte Marken gelten, deren witzige Aufmachung im Internet z.B. in Form von Ecards verbreitet wird."


Urteil im Volltext: BGH, Urteil v. 03.02.2005 (Az.: I ZR 159/02)

AG Neuburg a.d. Donau: Gewährleistungsausschluss bei eBay-Kauf

JurPC: AG Neuburg a.d. Donau, Urteil vom 07.09.2005 (Az.: 1 C 730/04)


     "Beim Verkauf eines als "Oldtimer" bezeichneten Fahrzeugs über die Plattform eBay ist die bei Übergabe unterschriebene Erklärung "unter Ausschluss jeglicher Garantie" dann als wirksamer Gewährleistungsausschluss zu betrachten, wenn die Umstände des Vertragsschlusses (vorliegend: Alter des Fahrzeugs, Hinweis auf Schäden) nahelegen, dass sich die Parteien einig waren, dass die gesetzliche Mängelgewährleistung nicht eingreifen sollte. "

AG Elmshorn: Vergütungsanspruch des Netzbetreibers für die Übermittlung von SMS-Nachrichten

JurPC: AG Elmshorn, Urteil vom 12.10.2005 (Az.: 49 C 144/05)

     "Zur Begründung eines Anscheinsbeweises für den Versand von SMS-Nachrichten ist die Vorlage des Textes der versandten SMS-Nachrichten nicht erforderlich.


Es erschüttert den Anscheinsbeweis für die Richtigkeit eines Einzelverbindungsnachweises nicht, wenn der Versand von SMS-Nachrichten im zeitlichen Abstand von mindestens sieben Sekunden ausgewiesen ist."