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LG Hamburg: Haftung des Suchmaschinenbetreibers für markenverletzende "AdWords"

JurPC: LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2004 (Az.: 312 O 324/04)


     "Für die Haftung für markenverletzende sog. "AdWords-Werbung" bei Suchmaschinen im Internet sind wegen der Vergleichbarkeit der Sachverhalte die presserechtlichen Grundsätze für Inseratwerbung in Zeitungen oder Branchenverzeichnissen heranzuziehen.


Danach kommt eine Störerhaftung nur bei groben, unschwer zu erkennenden Rechtsverletzungen in Betracht. Von solchen eklatanten, sich auch dem Laien aufdrängenden Rechtsverstößen abgesehen, haftet der Betreiber mangels einer Pflicht zur vorab erfolgenden Anzeigenprüfung nur dann, wenn er über den Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wurde."

19808 am 29.11.05 19:55

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