LG Chemnitz: Mißbrauch eines Online-verzeichnisses
JurPC: LG Chemnitz, Urteil vom 04.06.2004 (Az.: 6 S 613/04)
"Rechnungsähnlich aufgemachte Angebote sind als konkludente Täuschung zu werten, wenn Rechnungsmerkmale (wie z.B. Angabe der Bankverbindung, Angabe einer Auftragsnummer etc.) den Gesamteindruck so sehr prägen, dass demgegenüber die Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten. Dazu muss eine Gestaltung gewählt werden, die objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände herzustellen.
Eine derartige Täuschungsabsicht ist bei auffälliger und ungewöhnlicher Gestaltung des Angebotsschreibens und bei Zurücktreten des entgeltlichen Auftrages ins "Kleingedruckte" zu bejahen."