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OLG Köln: mahngericht.de

JurPC: Urteil vom 30.09.2005 (Az.: 20 U 45/05)


     "Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinen Anspruch aus § 12 BGB oder § 826 BGB auf Freigabe der Domain "mahngericht.de".


Dem Begriff "Mahngericht" kommt keine Kennzeichnungs- und Namensfunktion zu.


Eine Zuordnungsverwirrung entsteht nicht alleine dadurch, dass ein Privatmann eine der Justiz zukommende Funktionsbezeichnung verwendet."

19808 am 23.11.05 11:36

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