Michael Weller:
Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 13.01.2005 (Az.: 6 U 2773/04)
Der Autor hält das besprochene Urteil des OLG München für ein Fehlurteil, da es auf einem unzutreffenden Ergebnis der Abwägung zwischen dem grundrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Selbstdarstellungsrecht des Werbenden und dem Schutzziel des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG beruhe.
Dominik Eickemeier bespricht bei JurPC die kürzlich in JurPC veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln, die sich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Telefonmarketing auseinandersetzt.
Ihre Einführung lässt zwar noch auf sich warten, doch schon jetzt stellt sich die (leicht) polemische Frage: wer braucht eigentlich die neuen Umlaut-Domains?
Entgegen den Behauptungen böser Zungen handelt es sich bei den neuen Adressen nicht um einen Goldesel für die Registrare. Umlaut-Domains sind vielmehr ein kleiner Quantensprung für das Domain Name System, da die bislang durch den Standardzeichensatz ASCII gesetzten Grenzen erstmals aufgrund eines weltweit einheitlichen Verfahrens überschritten werden. Zwar beschränken fast alle grossen Vergabestellen wie die DENIC (.de) oder Afilias (.info) die Registrierung der neuen Domains vorerst auf die drei Umlaute. Mittel- und langfristig gilt eine Erweiterung auf zusätzliche Sonderzeichen aber als sicher.
Eine Registrierung von Umlaut-Domains gleich zu Beginn der Startphase, die im Fall von .de voraussichtlich im 1. Quartal 2004 und bei .info noch in diesem Jahr stattfindet, empfiehlt sich in allererster Linie für die Inhaber von solchen Namens-, Firmen- oder Markenrechten, die mindestens einen Umlaut enthalten. Der Grund liegt auf der Hand: selbst im Fall einer günstigen und eindeutigen Rechtslage ist mit der gerichtlichen Geltendmachung eigener Rechte mehr Geld- und Zeitaufwand verbunden als mit einer praeventiven Registrierung. Noch bedeutsamer ist, dass über kurz oder lang die Internetnutzer einen Webauftritt unter der Umlaut-Variante etwa im Fall der Domain jacobskroenung.de als selbstverständlich voraussetzen und bestenfalls notgedrungen auf die ausgeschriebene Form zurückgreifen. Inhaber solcher Begriffe sollten daher frühzeitig nach Vorbestellungsangeboten Ausschau halten.
Noch interessanter wird es für die grosse Masse der Internetuser, da eine Vielzahl allgemein beschreibender Domains wie tuere.de, bruecke.de, aerzte.info oder auch tuerkei.info in der Umlaut-Variante angemeldet werden können. Einen Freibrief zum Domain-Grabbing stellen Umlaut-Domains jedoch nicht dar: auch hierdurch können allein aufgrund der blossen Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Mit weiterer Aufklärung ist zu rechnen, sobald die Vergabestellen die Details des Einführungsprozesses veröffentlicht haben.
Weitere Hintergrund-Informationen und Vorbestellung von Umlaut-Domains bei www.umlaut-domains.de.
Konvertierungstools für Umlaut-Domains finden Sie hier und hier.
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Autor: Florian Hitzelberger
Weitere Informationen unter: www.domain-recht.de und www.united-domains.de
Warum Sie bei puretec-pro.de bei Strato landen und bei 11880-auskunft.de statt der Telegate-Homepage die der Deutschen Telekom sehen ist eine interessante Frage. Für welchen Zweck sich Schlund & Partner die Domain schlund-schlaegertruppe.de reservieren hat lassen, wollen wir erst gar nicht so genau wissen. Aber was uns am meisten interessiert ist die Frage, wie Strato die frisch registrierten Domains edreck.de und e-dreck.de in Ihre Marketingkampagne einbauen wird.
Puretec scheint beliebt zu sein. Zumindest bei Strato, Der Deutschen Telekom AG und Loomes. Anders kann man sich nicht erklären, warum die Deutsche Telekom die Domain puretec-online.de besitzt, Strato von purtex.de, purotec.de, purotech.de, puretecpro.de und puretec-pro.de profitieren will und Loomes sogar bei Puretec hostet.
Warum unter vacationworld.de und arbeitsschutzmanager.de allerdings die Seite der Deutschen Telekom erscheint und sie alle Domains von a-motion.de bis z-motion.de besitzt weiss keiner. Da ist ja knoedeldoedel.de von Strato noch besser.
Aber der Berliner Pannenhoster macht auch vor verena-feldbusch.de, bill-gehts.de oder bills-gate.de nicht Halt. Auch wer unter knutsch-mich.de, missuniversum.de oder grumpfel.de was anderes erwartet, muss sich wieder mit der Strato-Hompage zufrieden geben.
Schlund ist da schon besser. Unter gebrauchsmuster.de findet man zwar auch die Startseite von Schlund & Partner, aber lieber ruhig sein, bevor sie die berüchtigte schlund-schlaegertruppe.de losschicken.
Da nützt dann auch alles-wird-wieder-gut.de nichts mehr. Und wer sich ein Bild von dem Schlund-Shop-System machen möchte, braucht nur die hauseigene Adresse ichwillbumsen.de einzugeben.
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Autor: Nikolai Tiedemann
Weitere Informationen unter: www.domain-recht.de und www.united-domains.de.
Jeder kennte die Situation: Die gewünschte Domain-Name ist bereits vergeben und Alternativen sind rar.
Es kommen also nur zwei Möglichkeiten in Betracht, doch noch an seine Wunschdomain zu gelangen: Man kann versuchen, seine Domain für teueres Geld vom bisherigen Domain-Inhaber zu erwerben. Voraussetzung ist natürlich, dass dieser bereit ist, seine Domain überhaupt zu verkaufen bzw. keine utopischen Summen für die Übertragung verlangt.
Der zweite Weg ist die "juristische Keule". Dabei wird der bisherige Inhaber mit juristischen Mitteln unter Druck gesetzt, etwa einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung. Dies birgt aber die Gefahr, sich in einen jahrelangen und kostenintensiven Rechtstreit zu verwickeln. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte das sog. Domain-Sharing darstellen.
Diesen Lösungsweg haben nun zwei US-Unternehmen beschritten. Eine Biotech-Firma namens Alteon aus New Jersey hatte ein gleichnamiges Computerunternehmen aus Kalifornien wegen Verletzung von Markenrechten verklagt. Da die damit verbundenen Kostenrisiko beiden Parteien jedoch als zu hoch erschienen, einigte man sich auf eine "Teilung" des Domain-Namens.
In Zukunft kann der Surfer unter http://www.alteon.com wählen, welches der beiden Unternehmen er per Internet erreichen will - ohne dass zwischen beiden Unternehmen eine formale Geschäftsbeziehung besteht.
Auch in Deutschland gibt es bereits Beispiele für Domain-Sharing. Domain-Partner sind etwa die Main Taunus Verkehrs GmbH und der Musiksender Music Television. Beide mit der prägnanten Abkürzung "MTV".
Unter http://www.mtv.de gelangt man nun auf die Website der Verkehrsbetriebe, jedoch weist ein großes Logo den Weg zur Website des Musiksenders.
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Autor: Florian Hitzelberger
Weitere Informationen unter: www.domain-recht.de und www.united-domains.de