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[RECHTSPRECHUNG]

LG Hamburg: Haftung des Suchmaschinenbetreibers für markenverletzende "AdWords"

JurPC: LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2004 (Az.: 312 O 324/04)


     "Für die Haftung für markenverletzende sog. "AdWords-Werbung" bei Suchmaschinen im Internet sind wegen der Vergleichbarkeit der Sachverhalte die presserechtlichen Grundsätze für Inseratwerbung in Zeitungen oder Branchenverzeichnissen heranzuziehen.


Danach kommt eine Störerhaftung nur bei groben, unschwer zu erkennenden Rechtsverletzungen in Betracht. Von solchen eklatanten, sich auch dem Laien aufdrängenden Rechtsverstößen abgesehen, haftet der Betreiber mangels einer Pflicht zur vorab erfolgenden Anzeigenprüfung nur dann, wenn er über den Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wurde."

LG Chemnitz: Mißbrauch eines Online-verzeichnisses

JurPC: LG Chemnitz, Urteil vom 04.06.2004 (Az.: 6 S 613/04)


     "Rechnungsähnlich aufgemachte Angebote sind als konkludente Täuschung zu werten, wenn Rechnungsmerkmale (wie z.B. Angabe der Bankverbindung, Angabe einer Auftragsnummer etc.) den Gesamteindruck so sehr prägen, dass demgegenüber die Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten. Dazu muss eine Gestaltung gewählt werden, die objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände herzustellen.


Eine derartige Täuschungsabsicht ist bei auffälliger und ungewöhnlicher Gestaltung des Angebotsschreibens und bei Zurücktreten des entgeltlichen Auftrages ins "Kleingedruckte" zu bejahen."

OLG Köln: mahngericht.de

JurPC: Urteil vom 30.09.2005 (Az.: 20 U 45/05)


     "Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinen Anspruch aus § 12 BGB oder § 826 BGB auf Freigabe der Domain "mahngericht.de".


Dem Begriff "Mahngericht" kommt keine Kennzeichnungs- und Namensfunktion zu.


Eine Zuordnungsverwirrung entsteht nicht alleine dadurch, dass ein Privatmann eine der Justiz zukommende Funktionsbezeichnung verwendet."

AG Detmold: Händlereigenschaft bei der Internet-Auktion

JurPC: AG Detmold, Urteil vom 27.04.2004 (Az.: 7 C 117/04)


     "Gewährleistungsansprüche und eine Haftung aufgrund arglistiger Täuschung sind ausgeschlossen, wenn beim Verkauf in einer Internet-Auktion auf die Mangelhaftigkeit des verkauften Monitors ausdrücklich hingewiesen wird, angegeben wird, dass der Monitor für Bastler und Tüftler geeignet ist und der Startpreis der Auktion bei 1,- Euro liegt.


Auch derjenige, der regelmäßig über Internet-Auktionen Waren anbietet, handelt damit nicht zwangsläufig dauerhaft und planmäßig am Markt. Auch die Tatsache, dass AGB verwendet werden, macht alleine nicht hinreichend deutlich, dass es sich zumindest um eine nebenberufliche Tätigkeit der Teilnahme an Internetversteigerungen handelt."

KG Berlin: Sperrung eines eBay-Nutzerkontos

JurPC: Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.08.2005 (Az.: 13 U 4/05)


     "Aufgrund des berechtigten Interesses von eBay, Manipulationen des Marktgeschehens auf der Plattform zu verhindern, ist eine Regelung in AGB, die eine Befugnis zur Sperrung des Nutzerkontos einräumt, ohne weiteres angemessen im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB.


Eine Sperrung des Nutzerkontos aus wichtigem Grund ist dann zulässig, wenn mit der Anmeldung eines neuen Accounts (vorliegend durch die Ehefrau) eine bestehende Sperrung umgangen werden soll.


Die Löschung einer negativen eBay-Bewertung kann nicht alleine aufgrund der Behauptung begehrt werden, bei den negativen Bewertungen handele es sich um sog. Rachebewertungen. Der Nutzer kann vielmehr nur dann eine Löschung einer Bewertung verlangen, wenn er durch die Zustimmung des Bewertenden oder dessen rechtskräftige Verurteilung die Regelwidrigkeit der Bewertung nachgewiesen hat.


Es ist zweifelhaft, ob es mit § 307 Abs. 2 BGB vereinbar ist, dass eine Sperrung ohne vorherige Abmahnung erfolgen kann, da nach § 314 Abs. 2 BGB bei Dauerschuldverhältnissen die Kündigung grundsätzlich erst nach Ablauf einer angemessenen Frist oder vorheriger erfolgloser Abmahnung zulässig ist.


Es ist nicht offensichtlich, dass eBay auf dem Gebiet des Schmuckhandels eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 19 Abs. 3 GWB innehat."

AG Hamburg St. Georg: Keine Einwilligung für Erstanrufe zu Marktforschungszwecken erforderlich

heise online:

     "Trotz fehlender vorheriger Einwilligung dürfen Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen anrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az.: 918 C 413/03). Ein Erstanruf sei unter anderem nicht mit ungebetener E-Mail-Reklame oder SMS-Werbung zu vergleichen."

AG Neuburg a.d. Donau: Gewährleistungsausschluss bei eBay-Kauf

JurPC: AG Neuburg a.d. Donau, Urteil vom 07.09.2005 (Az.: 1 C 730/04)


     "Beim Verkauf eines als "Oldtimer" bezeichneten Fahrzeugs über die Plattform eBay ist die bei Übergabe unterschriebene Erklärung "unter Ausschluss jeglicher Garantie" dann als wirksamer Gewährleistungsausschluss zu betrachten, wenn die Umstände des Vertragsschlusses (vorliegend: Alter des Fahrzeugs, Hinweis auf Schäden) nahelegen, dass sich die Parteien einig waren, dass die gesetzliche Mängelgewährleistung nicht eingreifen sollte. "