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[NACHRICHTEN]

eBay-Kriminalität: Betrüger soll Namen Verstorbener benutzt haben

SPIEGEL ONLINE:

     "In 700 Fällen soll ein Mann aus Krefeld das Internetauktionshaus eBay benutzt haben, um Kunden zu betrügen. Der Mann verwendete die Accounts von Bekannten und bediente sich sogar der Personalien kürzlich Verstorbener."

Humorvoller Gebrauch schließt Markenrechtsverletzung aus

sedo.de:

     "Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwendet, z. B. durch die Wiedergabe auf einer Postkarte, so kann die Unrechtmäßigkeit des Gebrauchs einer fremden Marke durch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit (Art. 5 III GG) ausgeschlossen sein. Dies kann ebenso für bekannte Marken gelten, deren witzige Aufmachung im Internet z.B. in Form von Ecards verbreitet wird."


Urteil im Volltext: BGH, Urteil v. 03.02.2005 (Az.: I ZR 159/02)

LG Köln – Affiliate-Branche vor dem Aus?

     Das Landgericht Köln geht mit einer Entscheidung vom 06. Oktober 2005 (Az.: 31 O 8/05) ganz neue Wege bei der Beurteilung der Haftung von Händlern und ihren Affiliates (Werbepartnern) für Markenrecht relevante Meta-Tags: der Händler, für den auf Internetseiten von Werbepartnern geworben wird, haftet für die Rechtswidrigkeiten auf der Partnerseite, auf der die Werbung online gestellt wird. Sollte sich das durchsetzen, wackelt die gesamte Affiliate-Branche.

Zwei Konkurrenten im Bereich des Fahrrad- und Fahrradzubehörhandels liegen im Streit. Die Beklagte arbeitet mit Werbepartnern zusammen, die auf ihren Internetseiten Werbung für die Beklagte geschaltet hatten, aber zugleich auch einen für die Klägerin geschützten Begriff als Meta-Tag nutzten. Die Klägerin sah sich darin nicht nur durch die Werbepartner der Beklagten, sondern auch durch diese in den eigenen Rechten verletzt und ihrer Kunden benommen.

Das LG Köln bestätigte die Ansicht der Klägerin. Das Gericht ist der Ansicht, die Beklagte hafte auch für das Verhalten ihrer Werbepartner. Sie habe ihre Werbung an diese delegiert, wobei es keinen Unterschied mache, ob noch der Affiliate-Netzwerkbetreiber dazwischengeschaltet sei. Die Beklagte hafte daher auch für alle Meta-Tags, selbst auf Webseiten, die nicht Teil des Partnerprogramms seien. Das führt das Gericht darauf zurück, dass es im Interesse der provisionsabhängigen Werbepartner liege, möglichst viel Traffic bei der Beklagten zu erzeugen. Denn der Werbepartner verdiene im Rahmen des Partnerprogramms der Beklagten nur dann Geld, wenn Internetnutzer von seiner Seite auf die Webseite der Beklagten gelangten und dort einkauften.

Die Entscheidung steht im Gegensatz zu einer Entscheidung des LG Hamburg vom August diesen Jahres (Urteil vom 03.08.2005, Az.: 315 O 296/05), wonach der Händler nicht für Markenrechtsverletzungen haftet, die ein Werbepartner begeht, der die Werbematerialien des Händlers für eine Domain nutzt, ohne sich im Partnerprogramm des Händlers direkt angemeldet zu haben. Sobald der Händler jedoch von der Rechtsverletzung erfährt, muss er alles ihm mögliche und zumutbare unternehmen, um die Markenrechtsverletzung zu verhindern.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Bücking hat die Entscheidung für sämtliche Beteiligten an Affiliate-Partnerprogrammen, also sowohl den Webshop-Anbieter (Merchant), Anbieter des Partnerprogramms (Affiliate-Netzwerkbetreiber) und Werbepartner (Affiliate), weitreichende Folgen. Solche Programme sind dann nämlich unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten nicht mehr tragbar. Der Händler müsste mit riesigem Aufgebot ununterbrochen die Partnerseiten überwachen. Gegen das Urteil, das online noch nicht abrufbar ist, wurde Berufung zum OLG Köln eingelegt.


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Autor: Daniel Dingeldey


Weitere Informationen unter www.domain-recht.de und www.united-domains.de.

Wie eine private Homepage 6000 Euro Kosten verursacht

heise online:


     “Das c’t magazin.tv geht morgen einem Abmahnungsfall nach, der dem Betroffenen erhebliche Kosten verursacht.


Mario K. ist Schüler. In seiner Freizeit bastelt er am Computer und versucht sich am Bau von privaten Webseiten. Damit seine Seite auch bei den Schulkameraden ankommt, begibt sich der Siebzehnjährige auf die Suche nach bunten Zutaten. Auf einer britischen Website findet er, was er sucht: “Free wallpapers”, also scheinbar kostenlose Bilder von Stars und Sternchen zum Verschönern der Seite. Mario bedient sich und baut die Bilder in sein Internetangebot ein. Aber ein Prominenter fehlt ihm noch - und den findet er auf einer Webseite mit offensichtlich kostenlos nutzbaren Starfotos. Also auch hier ein schneller Download - alles scheint perfekt.


Kurze Zeit später bekommt er Post, eine Hamburger Anwaltskanzlei schickt zwei Abmahnungen. Weil Mario unrechtmäßig urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet habe, solle er nun bezahlen.
Die Kanzlei legt den Streitwert auf 49.500 Euro fest, insgesamt soll der Schüler jetzt rund 6000 Euro bezahlen. “

Niederlage für den Zeitverlag: Domaininhaber darf >>zeit.com<< behalten

Markenbusiness News:

     "Der Zeitverlag Gerd Bucerius ist mit seinem Versuch gescheitert, die Internetadresse "zeit.com" in seinen Besitz zu bringen. Der Verlag, der die Wochenzeitschrift "Die Zeit" herausgibt, konnte sich vor der WIPO nicht gegen den in den USA niedergelassenen Domaininhaber, der in dem Verfahren als "The Web Group" bezeichnet wurde, durchsetzen (Fall Nr.: D2005-0725). Auf der strittigen Internetseite finden Nutzer gegenwärtig eine animierte Uhr, die die aktuelle Zeit angibt."

Plündern in großem Stil: Phisherman's Friends...

FOCUS Online:

     "Immer trickreicher gehen Kriminelle auf Raubzug im Web. Sie entern schlecht gesicherte Heimrechner und starten Massen-Attacken, um Konten abzuräumen oder Schutzgeld zu erpressen:


Immer öfter stammen die Web-Parasiten nicht von desorientierten Extremisten oder profilneurotischen Teenagern, sondern von professionellen Kriminellen. „Im ersten Halbjahr 2005 waren unter den wichtigsten 50 Schadprogrammen 74 Prozent so konstruiert, dass sie sensible Daten ausspähen konnten“, sagt Olaf Lindner, Direktor Security Systems bei Symantec. Im Wechselspiel von Angriff und Abwehr befänden sich Hersteller von Schutzsoftware in einem rasanten Wettlauf mit den Gesetzlosen."

Empfehlung der EU-Kommission für Online-Musikrechte

heise online:


     "Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung über die Wahrnehmung von Onlinemusikrechten verabschiedet. Darin macht sie Vorschläge für die Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung von Urheberrechten für Online-Angebote. Diese seien notwendig, weil neue Online-Dienste wie Webcasting oder On-Demand-Abruf von Musik Lizenzen benötigen, die für die gesamte EU gelten. Da es bisher keine EU-weiten Urheberrechtslizenzen gibt, könnten neue Musikdienste ihr Potenzial nur mühsam entfalten, teilt die EU-Kommission mit."